Warum der Regierungsentscheid bereits zu diesem Zeitpunkt? Der FBP-Fraktionssprecher bezeichnet den Regierungsentscheid, auf einen IGV-Widerspruch zu verzichten, als «arrogante Ignoranz des Landtages und grosser Teile der Bevölkerung durch die Regierung». Die Traktandierung des Regierungs-Berichts für den Juni sei folglich «eine Farce und Veräppelung des Parlaments», kritisiert Johannes Kaiser. Ja, auch uns hat der Regierungsentscheid vornehm ausgedrückt sehr überrascht. Warum? Bei der Debatte am 8. Mai haben Abgeordnete und Regierung wiederholt darauf verwiesen, dass es ja einen Bericht geben würde und man dann vertieft darüber debattieren könne. Am 13. Mai indes hat die Regierung den Bericht verabschiedet und zugleich beschlossen, auf einen Widerspruch zu verzichten, weil es «aktuell» – was bitte heisst «aktuell»? – keinen Grund dafür geben würde. Noch bevor also die Abgeordneten und die Öffentlichkeit Einblick in diesen Bericht nehmen konnten, erklärte die Regierung die Sache somit für abgehakt. Wann hat es das je gegeben, dass ein Regierungsbericht an den Landtag ging und eine Debatte darüber noch vor dem Versand obsolet wurde? Warum der Regierungsentscheid bereits zu diesem Zeitpunkt? Es mag in der Kompetenz der Regierung liegen, sie hätte aber trotzdem die eigentliche Debatte der Volksvertretung anhören und erst dann entscheiden können. In einer Online-Umfrage auf «Vaterland.li» spricht sich eine überwältigende Mehrheit für einen Widerspruch aus, nur knapp 30 Prozent sind dagegen. Wenn man die Bedenken der so zahlreichen Kritiker ernst nehmen würde, hätte man zumindest die Landtags-Debatte über den Bericht abwarten können. Die Befürworter von Landtag und Regierung wurden im Mai-Landtag nicht müde zu betonen, dass die revidierten IGV der WHO ja «nur» Empfehlungen seien und sie keinen Einfluss auf die Souveränität des Landes hätten. Wir erinnern uns: Bereits während Covid hat die WHO solche «Empfehlungen» ausgesprochen, denen man dann brav gefolgt ist. Es war die WHO, die zu verheerenden Lockdowns, Masken-Pflicht und experimentellen Impfungen aufgerufen hat. Um die Zahlen hochzutreiben, mussten sogar Autounfalltote mit einem positiven Test als Corona-Tote gezählt werden, wie Bundesrat Cassis am 7. Januar 2022 auf SF einräumte: «Das hat nicht die Schweiz entschieden, sondern die WHO». Und dieser zu weiten Teilen von privaten Investoren finanzierten Organisation sollen jetzt ernsthaft noch weitreichendere Befugnisse eingeräumt werden? - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/warum-der-regierungsentscheid-bereits-zu-diesem-zeitpunkt/ https://initiative-a.li/
Zwischen Volkswillen und Fremdbestimmung Die politische Lage im Fürstentum Liechtenstein wirft seit einiger Zeit und aktuell grundlegende Fragen zur demokratischen Mitbestimmung und zur Souveränität auf. Immer mehr Menschen äussern Zweifel daran, ob Regierung und Landtag noch im Sinne der Bevölkerung handeln. Der Umgang mit internationalen Verträgen wie der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO hat diese Zweifel verstärkt. Besorgniserregend ist vor allem die Art und Weise, wie politische Entscheidungen vorbereitet und kommuniziert werden. Kritische Stimmen werden teilweise als Angstmacherei abgetan, differenzierte Debatten durch mediale Vereinfachung oder einseitig parteinehmende Argumentation erschwert. Wenn Regierungsverantwortliche auf berechtigte Fragen der Abgeordneten ausweichend oder ungenügend reagieren, leidet die politische Kultur insgesamt. Natürlich ist internationale Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen sinnvoll. Aber muss sie mit einem schleichenden Verlust nationaler Entscheidungskompetenz einhergehen? Wenn man sich ansieht, wie viel Druck von aussen auf unsere Politik wirkt, darf man zumindest fragen: Wem dient sie wirklich – dem Volk oder fremden Interessen? Wir müssen zurück zu einer Politik, die dem Volk zuhört – und ihm nicht vorschreibt, was es zu denken hat. Vertrauen entsteht nur, wenn Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und ehrlich kommuniziert werden. Nur dann erfüllt Politik ihren Auftrag. Transparente Information, ernsthafte Bürgerbeteiligung und politische Verantwortung sind kein Luxus – sie sind Grundvoraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Der Souverän ist das Volk. Es wäre klug, es nicht zu unterschätzen. - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025)https://www.lie-zeit.li/2025/05/zwischen-volkswillen-und-fremdbestimmung/
„Der BuA betr. IGV und der WHO greift zu kurz Der Bericht und Antrag (BuA) der Regierung, Art. 31/2025 bringt die Entscheidung der Regierung, keinen Widerspruch einzulegen, dem Landtag nur zur Kenntnis. Entschieden hat die Regierung allein. Das ist mehr als störend, da im BuA viele Fragen und Feststellungen der Befürworter des Widerspruchs ohne tiefere Analyse einfach auf die Seite geschoben werden. Mit der „Begründung“, dass, wenn die Regierung oder ihre Beamten es feststellen, dann sei dies auf jeden Fall das einzig Richtige. Auch die umfassenden Informationen, die die Petitionäre am 4.5. an alle Landtagsabgeordneten und die Stellvertreter versandten, werden als blosse Meinungsäusserung bezeichnet und nicht einmal besonders erwähnt. Diese lockere Art, ein wichtiges Thema derart abzuhandeln, ist mehr als bedenklich, denn man kann mit Ueberzeugung argumentieren, dass die geplanten Anpassungen der IGV - zu einer schleichenden Souveränitätseinschränkung und Kompetenzübertragung auf supranationale oder internationale Entscheidungsträger führen, - zu unverhältnismässigen Grundrechtseingriffen führen, - ein Defizit an demokratischer Legitimation und parlamentarischer Kontrolle aufweisen, - eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips und/oder der nationalen/regionalen Besonderheiten darstellen, - die Notwendigkeit der Anpassungen nicht darlegen, und diese unverhältnismässig sind. Die Art und Weise der „Argumentation“ der Regierung im BuA hinterlässt das ungute Gefühl des schon einmal erlebten staatlichen Handelns während der langen Coronazeit mit ihren unverhältnismässigen und nicht evidenz-basierten, politisch getriebenen Massnahmen. Eine Wiederholung kann und muss u.a. durch den Widerspruch vermieden werden.“ - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/der-bua-betr-igv-und-der-who-greift-zu-kurz/
Widerspruch zu IGV der WHO, Landtag kann Nägel mit Köpfen machen Aus dem Bericht und Antrag an den Landtag geht hervor, dass die Regierung keinen Widerspruch gegen umstrittene Punkte bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO einlegen wird. Der Bericht der Regierung an den Landtag ist lediglich zur Kenntnisnahme bestimmt. Das bedeutet nur eine Information an den Landtag über die Vorgehensweise der Regierung. Damit wird der Landtag ausser Gefecht gesetzt. Er kann zwar Fragen stellen aber nichts beschliessen. Die Regierung stützt sich bei ihrer Entscheidung auf die Debatte in der Landtagssitzung vom Mai 2025. Sie sieht sich durch eine Mehrheit der Volksvertreter/innen im Landtag legimitiert, keinen Widerspruch gegen die IGV einzulegen. Das kann man so sehen, denn der Landtag hat im Mai die Petition zu den IGV nicht überwiesen. Die eingereichte Petition hätte dem Landtag die Möglichkeit geboten, der Regierung mitzuteilen, gegen welche Punkte ein Widerspruch oder Vorbehalte an die WHO übermittelt werden sollten. Damit der Landtag erneut eine Gelegenheit erhält, sich aktiv für einen grossen Teil der Bevölkerung einzusetzen, überlege ich mir, nächste Woche eine Petition einzureichen. Aus der Vaterlandumfrage geht hervor, Stand 16. Mai 13:00 Uhr, dass 65.4% von 1513 abgegeben Stimmen einen Widerspruch verlangen, nur 28.5% stehen auf der Seite der Regierung. Mit einer neuen Petition kann der Landtag seine im Mai gefasste Meinung den neuen Erkenntnissen anpassen. Es ist recht und gut und keine Blamage eine Meinung zu ändern, wenn neue Daten, Fakten und Zahlen dies rechtfertigen oder erfordern. Mittlerweile kritisieren Volksvertreter den mangelhaften Einbezug des Landtages in diesen IGV-Entscheidungsprozess, so beispielsweise auch die FL-Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher. Eine Petition auf die Juni-Landtagsitzung ermöglicht dem Landtag Nägel mit Köpfen zu machen. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Auch bei einem Widerspruch oder Vorbehalt kann Liechtenstein, in bewährter Zusammenarbeit mit der Schweiz, im Bedarfsfall allenfalls geeignete IGV-Empfehlungen anwenden. - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 16. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/widerspruch-zu-igv-der-who-landtag-kann-naegel-mit-koepfen-machen/
Die IGV sind gemäss der WHO rechtsverbindlich Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), das sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO, wurden verändert. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert: Für die WHO bestehen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme. Es werden Vorgaben hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle bei Ereignissen mit internationaler Tragweite gemacht, deren Umsetzung in Liechtenstein teils fraglich ist. Muss der IGV-Vertragsstaat Liechtenstein alles umsetzen? Es stellt sich die Frage, ob die IGV-Veränderungen für Liechtenstein rechtsverbindlich sind. Das Vaterland schrieb unter dem Titel: «Was bedeuten die IGV-Anpassungen für Liechtenstein?»: «Die angepassten IGV sind nicht rechtsverbindlich» [1] Die WHO publizierte: «Die IGV sind ein völkerrechtliches Instrument, das für 196 Länder, darunter die 194 WHO-Mitgliedstaaten, rechtsverbindlich ist.»[2] Auch das bekannte Robert Koch Institut schreibt, dass die IGV für alle Vertragsstaaten rechtsverbindlich sind. Wenn die Regierung bis zum 19. Juli 2025 keine Vorbehalte und Widersprüche einlegt, ist möglich, dass die neuen WHO-Ermächtigungen vollumfänglich auch für Liechtenstein rechtsverbindlich werden. Es müssten dann auch die nachteiligen Massnahmen umgesetzt werden. Mit einem Widerspruch könnten immer noch die für uns passenden Vorgaben der IGV angewendet werden. Mit Widerspruch bleibt die Souveränität erhalten. [1] https://www.vaterland.li/liechtenstein/politik/was-bedeuten-die-igv-anpassungen-fuer-liechtenstein-art-596674 [2] https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1 - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. Mai 2025)https://www.lie-zeit.li/2025/05/die-igv-sind-gemaess-der-who-rechtsverbindlich/
RR Emanuel Schädler: «Die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen» Richtig: «Die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen» Der Start des neuen Gesundheitsministers lässt hoffen. Bei der IGV-Debatte widersprach Emanuel Schädler jedenfalls den Ausführungen seiner eigenen VU-Abgeordneten Tanja Cissé klar: Die Aufarbeitung ist auch für ihn nicht abgeschlossen. Cissé leistete sich laut Thomas Rehak (DpL) einen «kompletten Fehltritt». Dass Radio L vom Stimmvolk den Stecker gezogen bekam, war nicht zuletzt auch die Quittung für den völlig einseitigen C19-Kurs des Senders, den Cissé als damalige Redaktionsleiterin entscheidend mitzuverantworten hatte. Sie will offensichtlich nichts aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen und den Mantel des Schweigens und Vergessens über alle Protagonisten dieser «grausigen Zeit» (O-Ton Schädler) legen. Sie hat wohl kein Problem damit, wenn wieder Kinder und Alte am meisten unter völlig überzogenen Massnahmen leiden müssen und ein Drittel der Bevölkerung wider jegliche wissenschaftliche Grundlage diskriminiert und ihrer verfassungsmässig garantierten Grundrechte beraubt werden. Gott sei Dank sieht dies der neue Gesundheitsminister anders! Wir begrüssen Emanuel Schädlers Ansatz einer «ethischen und grundrechtlichen Aufarbeitung» ausdrücklich. Allerdings: Damit einhergehen muss zwingend auch eine bessere medizinische Aufarbeitung, wie dies auch der Erbprinz angeregt hat. Kleines Beispiel: Gemäss EMA, RKI oder auch Pfizer ging es bei der Impfung nie um Fremdschutz. Die zu massiven Grundrechtseinschränkungen führenden 2G- und 3G-Massnahmen waren somit nicht wissenschaftlich, sondern politisch willkürlich. Nicht einig gehen wir mit dem Gesundheitsminister jedoch betreffend den IGV. Man mag es schönreden, wie man will: Es sind völkerrechtlich bindende Vorschriften, die dem Staat von der WHO vorgeschrieben werden. Dabei ist unerheblich, dass es bei uns keine Gesetzesänderung braucht, denn internationales Recht hat gemäss Staatsgerichtshof-Praxis mindestens Gesetzesrang. Es ist nicht nachzuvollziehen, wieso man der WHO nach ihrer zweifelhaften C19-Rolle noch mehr Befugnisse einräumen soll. Wie Achim Vogt (DpL) hinwies, ist sich die US-Regierung – und übrigens auch der deutsch BND – sicher, dass das Virus aus einem Labor kam. Die WHO ist «massgeblich an der Verschleierung dieser Tatsache» beteiligt, kritisierte Vogt. In der Tat: Gerade seitens der WHO müsste es zur Biowaffen-Forschung («Gain of Function») im Interesse der Gesundheit der Weltbevölkerung einen Aufschrei geben. Doch nix. Glaubwürdigkeit und Vertrauen sieht anders aus. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 12. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/rr-emanuel-schaedler-die-aufarbeitung-ist-noch-nicht-abgeschlossen/ https://initiative-a.li/