Petition für den Widerspruch gegen die Int. Gesundheitsvorschriften (IGV) Die Petitionäre Uwe Fischer und René Bütler haben dem Parlamentsdienst am Freitag, 11.04.2025 eine Petition überreicht. Landtagssekretär Josef Hilti nahm die Petition entgegen. Der Vorstoss hat zum Ziel, dass die Regierung vor dem 19. Juli Widerspruch gegen die IGV einlegt. Die Petitionäre bitten den hohen Landtag, er möge das Anliegen vieler besorgter Bürger in Behandlung ziehen und nach der Geschäftsordnung des Landtages Art. 50 eine geeignete Massnahme beschliessen: Die Regierung soll bis zum 19. Juli 2025 Widerspruch einlegen gegen die am 1. Juni 2024 an der WHA (World Health Assembly, Weltgesundheitsversammlung) in Genf im Konsens (ohne Abstimmung) beschlossenen Änderungen, insbesondere gegen diejenigen neuen Vorschriften, die für Liechtenstein nachteilig sind. Liechtenstein soll auch in Zukunft souverän über die eigene Gesundheitspolitik, sowie über allfällige Massnahmen im Falle einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)», sowie im Pandemiefall in Zusammenarbeit mit der Schweiz entscheiden können. Informationen zu «IGV ändern? Nein danke – Ihre Freiheit, Ihre Entscheidung!» auf der Webseite IGV.Buergerforum.li -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 15. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/petition-fuer-den-widerspruch-gegen-die-int-gesundheitsvorschriften-igv/
Fremdbestimmung durch Int. Gesundheitsvorschriften IGV Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO bei einer Pandemie und übertragbaren Krankheiten. Diese Vorschriften sind geändert worden. Bis zum 19. Juli kann die Regierung Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch müssen die Verschärfungen umgesetzt werden. In der Schweiz konnten Institutionen und Private ihre Meinung beim Bundesamt für Gesundheit einbringen. Die Stellungnahmen sind auf 629 Seiten veröffentlicht. Viele namhafte Institutionen sind gegen eine Übernahme. Zum Beispiel der Kanton Bern: «Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen». Der Regierungsrat vom Kanton Zürich lehnt den Passus zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab. Der Aargauer Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund einen Vorbehalt zur Anpassung der Risikokommunikation in Anlage 1 der IGV anmelden muss. Der Gemeinderat Walterswil meldet dem Bundesamt: «Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich für die Schweiz und ihre Bürger. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, die IGV abzulehnen und sich für die Interessen der Schweiz und ihrer Bürger einzusetzen». Nicht einer Gesundheitsbürokratie unterwerfen Auch bei uns sehen viele die veränderten IGV kritisch. Der neue Landtag sollte die neuen IGV-Vorschriften unter die Lupe nehmen. Reicht jemand eine Petition ein, kann der Landtag in der Mai-Landtagsitzung die neuen IGV-Vorschriften behandeln. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Mit einem Widerspruch kann Liechtenstein selbstbestimmend die im Bedarfsfall geeigneten IGV-Empfehlungen anwenden. Liechtenstein sollte sich nicht einer internationalen Gesundheitsbürokratie unterwerfen, die demokratische Entscheidungsprozesse behindert und die Grundrechte der Bürger schwächt. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 31. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/fremdbestimmung-durch-int-gesundheitsvorschriften-igv/
Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel! Die neuesten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stellen eine gefährliche Aushöhlung der Souveränität der Staaten dar und sind für Liechtenstein absolut inakzeptabel. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass der WHO-Generaldirektor künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen kann. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu deklarieren – eine gravierende Machtverschiebung, die nicht hinnehmbar ist. (IGV Art. 12 1.) Eine weitere kontroverse Entwicklung ist die neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die jetzt auch ungetestete Zell- und Gentherapien umfasst. (IGV Art. 1) Diese Therapien, die bislang keine langzeitliche Sicherheit bewiesen haben, könnten zukünftig als Lösungen für Gesundheitsnotstände angesehen werden, ohne ausreichende Prüfung. Die Verpflichtung, eine nationale IGV-Behörde aufzubauen, (IGV Art. 4) stellt eine unzumutbare Belastung für Liechtenstein dar, während die Einführung von WHO-Pandemieabkommen, die noch nicht einmal verabschiedet sind, einen weiteren Eingriff in die nationale Hoheit bedeutet. Zudem sollen wir den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist. (IGV Art. 44) Die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen“ ist inakzeptabel und verstößt gegen den Artikel 40 der Verfassung Liechtensteins (IGV Anlage 1 in Teil A). Ebenso gefährlich ist die umfassende Überwachung der Bürger sowie die Einführung zusätzlicher Gesundheitsdokumente für Reisen, die unsere Reisefreiheit massiv einschränken. (IGV Art. 35) Auch die Androhung von Isolation und Quarantäne für gesunde Reisende (IGV Art. 18) sowie der Zwang für private Unternehmen, WHO-Maßnahmen umzusetzen, überschreiten eindeutig die Grenzen des Zumutbaren. Die Änderungen der IGV gefährden nicht nur unsere persönlichen Freiheiten, sondern auch die staatliche Souveränität. Diese neuen Regelungen treten am 19. September 2025 in Kraft – es ist höchste Zeit, dass die liechtensteinische Regierung Widerspruch einlegt. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/geaenderte-igv-fuer-liechtenstein-inakzeptabel/ https://www.dpl.li/personen-landtag/oliver-indra/
Gestern Spinnerei, heute faktisch korrekte Schlagzeile In einem Beitrag im Vaterland vom 25. März zum Küeffer-Martis Huus macht sich Redaktor David Sele die inflationäre und negative Konnotation des Begriffs der sogenannten Verschwörungstheorie aus einer in Teilen wohl verunglückten Ausstellung offensichtlich zu eigen. Grund genug für eine Einordnung durch einen Blick in die jüngere und nicht mehr ganz so junge Vergangenheit. Die Erde dreht sich um die Sonne, umfassende Zensur in sozialen Medien, COVID-19 kam womöglich aus einem Labor, selbst Geimpfte können andere anstecken, und die WHO versucht über die IGV die Souveränität von Staaten auszuhebeln: alles Verschwörungstheorien? Anfangs ja – bis sie plötzlich als wahr oder zumindest plausibel gelten. So manche Spinnerei von gestern wird zur Schlagzeile von heute. Die sogenannte Lab-Leak-Theorie zu SARS-CoV-2 galt einst als absurde Mär. Heute diskutieren seriöse Wissenschaftler dank Geheimdienst-Enthüllungen darüber. Dass Geimpfte andere anstecken können, wurde zunächst als Querdenker-Märchen abgetan – bis die Datenlage selbst die kühnsten Faktenchecker verblüffte. Und dass Internetriesen mit Vorliebe freiheitlich-konservative Positionen zensierten? Damals bestenfalls rechte Paranoia, heute ein gut dokumentierter Skandal. Könnte es sein, dass sich Redaktor Sele in direkter Tradition der letztgenannten Zensoren sieht? Galileo Galilei wäre amüsiert: Einst landete der Mann mit seiner heliozentrischen Theorie noch vor der Inquisition, heute würde er wohl den Nobelpreis bekommen – falls er nicht vorher schon auf Facebook gesperrt worden wäre. Bei der berechtigten Kritik an den IGV der WHO wird die Einordnung in der Nachbetrachtung wahrscheinlich ähnlich ausfallen.Wissenschaft lebt von Hypothesen, Verifikation und Falsifikation. Nicht jede schräge Idee hält der Prüfung stand, doch immer häufiger darf sich auch der größte Spinner bestätigt fühlen. Aluhut ab – gerne auch in den verschwurbelten Schreibstuben. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 25. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/gestern-spinnerei-heute-faktisch-korrekte-schlagzeile/ https://initiative-a.li/
Gefahr durch die IGV Es ist von grösster Bedeutung, dass Liechtenstein Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einlegt. Die Änderungen können die Souveränität und Entscheidungsfreiheit der Länder in Gesundheitsfragen erheblich beeinträchtigen und zentrale Rechte auf nationaler Ebene untergraben. Insbesondere könnte die WHO in Krisenzeiten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne unsere Zustimmung. Ein Widerspruch würde nicht nur die Selbstbestimmung wahren, sondern auch den Schutz der Volksrechte und die Unabhängigkeit in der Gestaltung nationaler Gesundheitsstrategien sichern. Es ist im Interesse der Bevölkerung und des Landes, dass solche Entscheidungen unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten getroffen werden. Wir sollten uns daher für eine ausgewogene und souveräne Rolle in internationalen Gesundheitsfragen einsetzen. Deshalb jetzt sofort Widerspruch gegen die geänderten IGV einlegen! -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/gefahr-durch-die-igv/ https://www.tankstellabeiz.com/
IGV-WHO, die Zeit wird knapp Liechtenstein ist kein Mitglied der WHO, aber Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die IGV sind für Vertragsstaaten völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die Covid-19 Pandemie hat die WHO veranlasst, die bestehenden Vorgaben zu verschärfen. Die vorgenommenen Änderungen sind vielerorts umstritten, weil wichtige Kompetenzen an eine nichtgewählte internationale Organisation abgetreten werden. Die Schweiz hat mit einer Vernehmlassung die Meinung der Einwohner abgeholt, da die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung alle treffen können. Mittlerweile sind viele Stellungnahmen öffentlich. Die Interpharma (Verband der pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Johnson & Johnson, Novartis, Roche und zwanzig weitere) lehnt die umfassende Implementierung der vorgelegten Anpassungen der IGV ab und fordert: Eine klare Definition zentraler Begriffe wie «pandemische Notlage» und «relevante Gesundheitsprodukte» und den Erhalt der Souveränität der Schweiz bei der Bekämpfung zukünftiger Pandemien. Auch die GastroSuisse mit rund 20’000 Mitgliedern lehnt die Übernahme der IGV-Anpassungen ab und stellt fest: «Eine Übernahme der IGV-Anpassungen wird in der Praxis dazu führen, dass die Schweizer Behörden zunehmend darauf verzichten werden, eingeständig, souverän und den lokalen Begebenheiten entsprechend auf gesundheitliche Notlagen zu reagieren.» Unsere Regierung hüllt sich in Schweigen und lässt die besorgte Bevölkerung im Regen stehen. Wie die Schweiz kann Liechtenstein bis zum 19. Juli die Änderungen ablehnen. Noch besteht für die alte Regierung die Möglichkeit, dem Beispiel der Schweiz folgend mit einer Vernehmlassung die Meinungen der Verbände, der Parteien und der Bevölkerung abzuholen. Die neue Regierung kann dann die Stellungnahmen auswerten und entsprechend handeln. Frage an die Regierung, kann demnächst mit einer Vernehmlassung gerechnet werden? -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/igv-who-die-zeit-wird-knapp/