WHO: Neue Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
In der Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) soll Liechtenstein sich verpflichten, eine Kernkapazität zur «Risikokommunikation, einschliesslich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation» aufbauen. Dies ermöglicht eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das ist in unserem Land unwürdig. Über unser verfassungsmässig verbrieftes Recht der Meinungsfreiheit, das Recht Gedanken mitzuteilen, sollte die Regierung der WHO mit einem Vorbehalt übermitteln. Auch die Bevölkerung wünscht Klarheit zur Auslegung dieser neuen IGV-Pflicht.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Fehl- und Desinformationen besteht darin, dass erstere zur Meinungsfreiheit gehört. Eine Fehlinformation wird in gutem Glauben weitergegeben, dass sie richtig ist und der Gesellschaft hilft. Es ist schon vorgekommen, dass auch offizielle Informationen sich als unrichtig erwiesen. Die Deutungshoheit der Regierung und der Ministerien ist nicht ausnahmslos absolut, zweifelsfrei und garantiert das Gelbe vom Ei. Das zuständige Ministerium gab letzthin selbstsicher betreffend Fehlinformation zu den IGV bekannt, «auf falsche Informationen richtigstellend eingehen», was letztlich ein Mittel sein kann, gut gemeinte Meinungsäusserungen zu unterdrücken.
Eine Desinformation ist eine bewusste Verbreitung von Unwahrheiten. Gemäss dem aktuellem Koalitionsvertrag der VU und FBP, sollen in Zeiten gezielter Desinformation, verlässliche und unabhängige Informationen bereitgestellt werden. Dies dürfte im Einklang mit den Postulanten der DpL und den Petitionären stehen, deren Anliegen bezüglich der verschärften IGV im Mai-Landtag öffentlich behandelt und beraten werden.
Die neue Regierung ist angehalten, einen begründeten Widerspruch einzulegen, der die verfassungsmässige Meinungsfreiheit sichert und in den Umgang mit Fehl- und Desinformation darlegt. Inhaltlich: Regierung und Behörden informieren aus ihrer Sicht.
Die Bewohner dürfen (dazu) ihre Meinung frei durch Wort, Schrift, Druck oder bildlicher Darstellung gemäss Verfassung Art. 40 äussern, dies ohne Ängste vor dem Risiko eines Gegenangriffes durch die Obrigkeit.
Die Widerspruchsfrist am läuft 19. Juli 2025 ab.
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(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. April 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/04/neue-internationale-gesundheitsvorschriften-igv-der-who/