Fremdbestimmung durch Int. Gesundheitsvorschriften IGV
Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO bei einer Pandemie und übertragbaren Krankheiten. Diese Vorschriften sind geändert worden. Bis zum 19. Juli kann die Regierung Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch müssen die Verschärfungen umgesetzt werden.
In der Schweiz konnten Institutionen und Private ihre Meinung beim Bundesamt für Gesundheit einbringen. Die Stellungnahmen sind auf 629 Seiten veröffentlicht. Viele namhafte Institutionen sind gegen eine Übernahme. Zum Beispiel der Kanton Bern: «Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen». Der Regierungsrat vom Kanton Zürich lehnt den Passus zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab. Der Aargauer Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund einen Vorbehalt zur Anpassung der Risikokommunikation in Anlage 1 der IGV anmelden muss. Der Gemeinderat Walterswil meldet dem Bundesamt: «Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich für die Schweiz und ihre Bürger. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, die IGV abzulehnen und sich für die Interessen der Schweiz und ihrer Bürger einzusetzen».
Nicht einer Gesundheitsbürokratie unterwerfen
Auch bei uns sehen viele die veränderten IGV kritisch. Der neue Landtag sollte die neuen IGV-Vorschriften unter die Lupe nehmen. Reicht jemand eine Petition ein, kann der Landtag in der Mai-Landtagsitzung die neuen IGV-Vorschriften behandeln. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Mit einem Widerspruch kann Liechtenstein selbstbestimmend die im Bedarfsfall geeigneten IGV-Empfehlungen anwenden. Liechtenstein sollte sich nicht einer internationalen Gesundheitsbürokratie unterwerfen, die demokratische Entscheidungsprozesse behindert und die Grundrechte der Bürger schwächt.
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(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 31. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/fremdbestimmung-durch-int-gesundheitsvorschriften-igv/