«Abänderungen IGV-Vertrag und Pandemie» 

27.03.2025 • Kurt Gstöhl, Festspielstrasse 22, Eschen

«Abänderungen IGV-Vertrag und Pandemie» 

Die WHO entscheidet, wann eine Pandemie ausgerufen und beendet wird. Am 4. Mai 2009 hatte die WHO die Pandemie-Definition unter Margaret Chan Fung Fu-chun, Generaldirektorin der WHO, abgeändert. Am 11. Juni 2009 erklärte die WHO die Schweinegrippe zur Pandemie, die nie stattgefunden hat und die Staaten Milliarden gekostet hat. 16 Millionen Impfdosen wurden in deutschen Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Es war ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie.

Bisher war eine hohe Sterblichkeitsrate Voraussetzung für eine Pandemie. Nun streicht die WHO den Passus «eine sehr grosse Zahl von Toten und Kranken» aus dem Kriterienkatalog. (Spiegel 18.07.2009 / NZZ 31.01.2010 / Arznei-Telegramm Juni 2010 / Deutschlandfunk 21.03.2010 / WDR 11.06.2014). Laut Definition der Bundesärztekammer Deutschland müssten wir durch eine Pandemie mit einem realistischen Szenario von einer zehnfach höheren Anzahl von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen rechnen. Die Kapazitäten der Krankenhäuser und die Versorgung der Erkrankten würden dadurch schnell ausgeschöpft sein. Dass dieses Horrorszenario nie zutraf, ist durch die «Corona-Pandemie» inzwischen offensichtlich geworden.

An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Die WHO will unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe in ausserordentlichen Situationen noch schneller eine Pandemie ausrufen können. Zukünftig soll schon der blosse Verdacht dazu ausreichen. Ebenfalls wird von der WHO festgelegt, welche «guten» oder «schlechten» Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Die WHO wird dadurch zu einer Zensurbehörde von abweichenden Meinungen. All diese Massnahmen hätten gravierende Folgen für die Bevölkerung. Wohlgemerkt: Bei den geänderten IGV geht es nicht um Vorschläge, sondern um Vorschriften. Die einzelnen Mitgliedstaaten würden sich dadurch verpflichten, den «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten.

Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber bereits 2012 die IGV (2005) der WHO mitunterzeichnet. Die von der WHO beschlossenen Änderungen der IGV sollen am 19. September 2025 völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten. Für alle 194 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft. Auch für die Schweiz und Liechtenstein. Basierend auf dem Zollvertrag vom 29. März 1923 ist das Fürstentum Liechtenstein bereits in das Meldesystem der Schweiz integriert. Um die abgeänderten IGV zu verhindern und die Änderungen abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp!

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(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 27. März 2025)
 
https://www.lie-zeit.li/2025/03/abaenderungen-igv-vertrag-und-pandemie/ 

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