IGV der WHO noch nicht in Stein gemeisselt

27.05.2025 • Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg

IGV der WHO noch nicht in Stein gemeisselt 
 
Zitat Regierung: «Aufgrund der Landtagsdebatte und der Nichtüberweisung des Postulats betreffend Widerspruch der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) sieht die Regierung aktuell keinen fundierten Grund, Widerspruch einzulegen.» 
 
Die Regierung fügte das Wort aktuell ein. Aktuell bedeutet: Bedeutsam für die unmittelbare Gegenwart. Was heute aktuell ist, kann schon morgen auf Grund neuer Erkenntnisse nicht mehr aktuell sein. 
 
Die Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, ist also noch nicht in Stein gemeisselt.  Mit Widerspruch kann eine Ablehnung oder einen Vorbehalt zu einzelnen oder zu allen IGV-Änderungen gemacht werden. 
 
Wenn Sie einen Widerspruch durch die Regierung bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (Vorschriften) wünschen, dann hilft Abgeordnete oder die Regierung anschreiben. Aber auch die Nutzung der Medien, Leserbriefe und soziale Netzwerke, sowie Informationen an das Umfeld, Freunde, Bekannte und Kollegen dient der Sache. Die Kraft liegt in der Gemeinschaft. 
 
Informationen sind auf der Webseite des Landtages, dem Bürgerforum Liechtenstein und weiteren Plattformen wie der Liezeit einsehbar. 
 
https://igv.buergerforum.li/ 
 
IGV-Vertrag deutsche Übersetzung 
Alle fettgedruckten und unterstrichenen Texte sind neu, gegen diese kann Widerspruch erhoben werden. 
 
https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/87/cons_1/doc_1/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2024-87-cons_1-doc_1-de-pdf-a.pdf 
 

(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 27. Mai 2025) 
https://www.lie-zeit.li/2025/05/igv-der-who-noch-nicht-in-stein-gemeisselt/ 

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