Haben wir echte Volks-Vertreter?
In der vergangenen Woche tagte der neu gewählte Landtag. Es stellt sich die wichtige prinzipielle Frage: Welchen Kurs werden unsere sogenannten Volksvertreter künftig gehen? Werden sie unser Land bzw. Liechtensteins Bevölkerung an die erste Stelle setzen und deren Rechte verteidigen? Oder aber werden sie sich blind globalistischen Forderungen unterwerfen? Insbesondere ist meines Erachtens zu warnen vor den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Man beachte Christine Anderson: Sie ist Mitglied des EU-Parlaments – eine starke Frau, die den Mut hat, ihre (oftmals unbequeme) Meinung zu äussern. So warnt sie in einer Rede vor dem EU-Parlament, Ziel gewisser mächtiger Kreise sei es, Zitat, „letztlich eine Eine-Welt-Regierung zu errichten“! Es sei geplant, „unsere freiheitliche, offene, demokratische, gleiche [=gleiche Rechte gewährende] Gesellschaft, die aus freien Individuen besteht, in eine Art Kollektivismus umzuwandeln, wo das Individuum bloss zu einem formbaren Teil wird (…)“. Anderson bedauert, dass Europas Völker dazu bewegt werden, Zitat, „ihren (jeweiligen) Nationalstaat aufzugeben und die nationale Souveränität an eine Eine-Welt-Regierung abzutreten“! Alles Unsinn? Denken ist erlaubt.
Die VU verwendete im Wahlprogramm das „Miteinander“ als Leitmotiv. Man darf sich fragen: Wie weit wird dieses propagierte „Miteinander“ gehen? Klar, ein „Metanand“ tönt nett, doch bleibt zu hoffen, dass es nicht mehr und mehr ins kollektivistisch-globalistisch Zwangshafte übergeht – vor dem etwa die oben genannte Parlamentarierin Anderson warnt…
Die FBP nennt sich auf ihrer Website „Liechtensteins traditionsreichste und breit verankerte Volkspartei“. Der von ihr verwendete Wahlslogan lautete: „Für Euch. Fürs Land.“ In den kommenden vier Jahren wird sich zeigen, ob sie als „traditionsreichste“ Volkspartei wirklich bereit ist, konservative Werte und Wege zu verteidigen. Und ob sie wirklich „Fürs Land“ einstehen wird – wie sie verspricht. Wir werden dies genau verfolgen.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. April 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/04/haben-wir-echte-volks-vertreter/
Fremdbestimmung durch Int. Gesundheitsvorschriften IGV
Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO bei einer Pandemie und übertragbaren Krankheiten. Diese Vorschriften sind geändert worden. Bis zum 19. Juli kann die Regierung Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch müssen die Verschärfungen umgesetzt werden.
In der Schweiz konnten Institutionen und Private ihre Meinung beim Bundesamt für Gesundheit einbringen. Die Stellungnahmen sind auf 629 Seiten veröffentlicht. Viele namhafte Institutionen sind gegen eine Übernahme. Zum Beispiel der Kanton Bern: «Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen». Der Regierungsrat vom Kanton Zürich lehnt den Passus zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab. Der Aargauer Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund einen Vorbehalt zur Anpassung der Risikokommunikation in Anlage 1 der IGV anmelden muss. Der Gemeinderat Walterswil meldet dem Bundesamt: «Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich für die Schweiz und ihre Bürger. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, die IGV abzulehnen und sich für die Interessen der Schweiz und ihrer Bürger einzusetzen».
Nicht einer Gesundheitsbürokratie unterwerfen
Auch bei uns sehen viele die veränderten IGV kritisch. Der neue Landtag sollte die neuen IGV-Vorschriften unter die Lupe nehmen. Reicht jemand eine Petition ein, kann der Landtag in der Mai-Landtagsitzung die neuen IGV-Vorschriften behandeln. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Mit einem Widerspruch kann Liechtenstein selbstbestimmend die im Bedarfsfall geeigneten IGV-Empfehlungen anwenden. Liechtenstein sollte sich nicht einer internationalen Gesundheitsbürokratie unterwerfen, die demokratische Entscheidungsprozesse behindert und die Grundrechte der Bürger schwächt.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 31. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/fremdbestimmung-durch-int-gesundheitsvorschriften-igv/
Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel!
Die neuesten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stellen eine gefährliche Aushöhlung der Souveränität der Staaten dar und sind für Liechtenstein absolut inakzeptabel. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass der WHO-Generaldirektor künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen kann. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu deklarieren – eine gravierende Machtverschiebung, die nicht hinnehmbar ist. (IGV Art. 12 1.)
Eine weitere kontroverse Entwicklung ist die neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die jetzt auch ungetestete Zell- und Gentherapien umfasst. (IGV Art. 1) Diese Therapien, die bislang keine langzeitliche Sicherheit bewiesen haben, könnten zukünftig als Lösungen für Gesundheitsnotstände angesehen werden, ohne ausreichende Prüfung.
Die Verpflichtung, eine nationale IGV-Behörde aufzubauen, (IGV Art. 4) stellt eine unzumutbare Belastung für Liechtenstein dar, während die Einführung von WHO-Pandemieabkommen, die noch nicht einmal verabschiedet sind, einen weiteren Eingriff in die nationale Hoheit bedeutet. Zudem sollen wir den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist. (IGV Art. 44)
Die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen“ ist inakzeptabel und verstößt gegen den Artikel 40 der Verfassung Liechtensteins (IGV Anlage 1 in Teil A). Ebenso gefährlich ist die umfassende Überwachung der Bürger sowie die Einführung zusätzlicher Gesundheitsdokumente für Reisen, die unsere Reisefreiheit massiv einschränken. (IGV Art. 35) Auch die Androhung von Isolation und Quarantäne für gesunde Reisende (IGV Art. 18) sowie der Zwang für private Unternehmen, WHO-Maßnahmen umzusetzen, überschreiten eindeutig die Grenzen des Zumutbaren.
Die Änderungen der IGV gefährden nicht nur unsere persönlichen Freiheiten, sondern auch die staatliche Souveränität. Diese neuen Regelungen treten am 19. September 2025 in Kraft – es ist höchste Zeit, dass die liechtensteinische Regierung Widerspruch einlegt.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/geaenderte-igv-fuer-liechtenstein-inakzeptabel/ https://www.dpl.li/personen-landtag/oliver-indra/
«Abänderungen IGV-Vertrag und Pandemie»
Die WHO entscheidet, wann eine Pandemie ausgerufen und beendet wird. Am 4. Mai 2009 hatte die WHO die Pandemie-Definition unter Margaret Chan Fung Fu-chun, Generaldirektorin der WHO, abgeändert. Am 11. Juni 2009 erklärte die WHO die Schweinegrippe zur Pandemie, die nie stattgefunden hat und die Staaten Milliarden gekostet hat. 16 Millionen Impfdosen wurden in deutschen Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Es war ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie.
Bisher war eine hohe Sterblichkeitsrate Voraussetzung für eine Pandemie. Nun streicht die WHO den Passus «eine sehr grosse Zahl von Toten und Kranken» aus dem Kriterienkatalog. (Spiegel 18.07.2009 / NZZ 31.01.2010 / Arznei-Telegramm Juni 2010 / Deutschlandfunk 21.03.2010 / WDR 11.06.2014). Laut Definition der Bundesärztekammer Deutschland müssten wir durch eine Pandemie mit einem realistischen Szenario von einer zehnfach höheren Anzahl von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen rechnen. Die Kapazitäten der Krankenhäuser und die Versorgung der Erkrankten würden dadurch schnell ausgeschöpft sein. Dass dieses Horrorszenario nie zutraf, ist durch die «Corona-Pandemie» inzwischen offensichtlich geworden.
An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Die WHO will unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe in ausserordentlichen Situationen noch schneller eine Pandemie ausrufen können. Zukünftig soll schon der blosse Verdacht dazu ausreichen. Ebenfalls wird von der WHO festgelegt, welche «guten» oder «schlechten» Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Die WHO wird dadurch zu einer Zensurbehörde von abweichenden Meinungen. All diese Massnahmen hätten gravierende Folgen für die Bevölkerung. Wohlgemerkt: Bei den geänderten IGV geht es nicht um Vorschläge, sondern um Vorschriften. Die einzelnen Mitgliedstaaten würden sich dadurch verpflichten, den «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten.
Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber bereits 2012 die IGV (2005) der WHO mitunterzeichnet. Die von der WHO beschlossenen Änderungen der IGV sollen am 19. September 2025 völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten. Für alle 194 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft. Auch für die Schweiz und Liechtenstein. Basierend auf dem Zollvertrag vom 29. März 1923 ist das Fürstentum Liechtenstein bereits in das Meldesystem der Schweiz integriert. Um die abgeänderten IGV zu verhindern und die Änderungen abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp!-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 27. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/abaenderungen-igv-vertrag-und-pandemie/
Gefahr durch die IGV
Es ist von grösster Bedeutung, dass Liechtenstein Widerspruch gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einlegt.
Die Änderungen können die Souveränität und Entscheidungsfreiheit der Länder in Gesundheitsfragen erheblich beeinträchtigen und zentrale Rechte auf nationaler Ebene untergraben. Insbesondere könnte die WHO in Krisenzeiten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne unsere Zustimmung. Ein Widerspruch würde nicht nur die Selbstbestimmung wahren, sondern auch den Schutz der Volksrechte und die Unabhängigkeit in der Gestaltung nationaler Gesundheitsstrategien sichern.
Es ist im Interesse der Bevölkerung und des Landes, dass solche Entscheidungen unter Achtung der nationalen Zuständigkeiten getroffen werden. Wir sollten uns daher für eine ausgewogene und souveräne Rolle in internationalen Gesundheitsfragen einsetzen.
Deshalb jetzt sofort Widerspruch gegen die geänderten IGV einlegen!-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 21. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/gefahr-durch-die-igv/https://www.tankstellabeiz.com/
NEIN zu Int. Gesundheitsvorschriften
Gemäss aktuellen Medienberichten stammt das Corona-Virus (Covid-19) aus dem Labor in Wuhan und ist somit menschengemacht. Wer dies in den letzten Jahren aussprach, bzw. in Betracht zog, galt als Verschwörungstheoretiker. Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, gab mittlerweile zu, dass Posts zum Thema «Menschengemachter Coronavirus» aufgrund von Vorgaben der WHO entfernt wurden.Sprich, der Druck auf Plattformen wie Facebook und Instagram wurde damit so gross, dass sie zensurieren mussten. Die WHO mit ihrem weltweiten Netzwerk übt ebenfalls Druck auf Regierungen und Parlamente aus. In der Folge werden mit Bezug auf die IGV indirekt ganze Völker einer Fremdbestimmung unterworfen.Liechtenstein steht aktuell am Scheideweg in Bezug auf die Fragen: Wollen wir uns fremdbestimmen lassen beim Ausruf einer weiteren Pandemie?. Wollen wir fremdbestimmt werden, was zu entsprechenden Massnahmen wie Impfdruck, Maskenpflicht und Schulschliessungen führen kann?. Wollen wir fremdbestimmt werden, was die freie Meinungsäusserung betrifft?.Wenn wir für «die Grundrechte und die Unversehrtheit des Menschen» sowie die «freie Meinungsäusserung» einstehen, gibt es nur einen Weg – die neuen IGV-Richtlinien der WHO, welche gegen diese Grundsätze verstossen, müssen abgelehnt werden!Regierung muss handelnDamit die IGV-Richtlinien nicht einfach automatisch eingeführt werden, bedarf es eines aktiven Handelns von Seiten der Regierung. Es kann und darf nicht sein, dass wir uns aufgrund einer nicht nachvollziehbaren langwierigen Regierungsbildung dem Diktat der Fremdbestimmung durch die „IGV“ (WHO) unterwerfen müssen. Darum ein klares Nein zu den internationalen Gesundheitsvorschriften und ein Ja zu einem selbstbestimmten Liechtenstein.- (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/nein-zu-int-gesundheitsvorschriften/ https://www.dpl.li/personen-landtag/martin-seger/