Leserbriefe

von Hanni Hoop, Haldengasse 9, Eschen  · 19.05.2025

IGV: Wie blauäugig muss man sein?  Regierung und weiten Teilen des Landtags scheint immer noch nicht klar zu sein, was das Wort „Vorschrift“ bedeutet. Im Rechtswesen bedeutet eine Vorschrift eine rechtlich verbindliche Regelung. Sie gibt vor, was erlaubt oder verboten ist. Und es hat rechtliche Konsequenzen, wenn man sie missachtet, z.B. im Straßenverkehr.  Und jetzt also will sich die Regierung über die Köpfe des Volkes und der Volksvertretung hinweg allen Ernstes international verbindlichen Vorschriften einer WHO unterwerfen? Einer WHO, die vor allem in den vergangenen fünf Jahren mit ihren fragwürdigen „Empfehlungen“ eine sehr zweifelhafte Rolle gespielt hat? In Zukunft sollen aus solchen teils grundrechtsaushebelnden „Empfehlungen“ verbindliche Vorschriften werden. Wie blauäugig muss man sein dem Volk weis machen zu wollen, internationale Vorschriften müssten nicht eingehalten werden?  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 19. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/igv-wie-blauaeugig-muss-man-sein/ 

von Jochen Hadermann, Saxweg 38, Triesen · 17.05.2025

„Der BuA betr. IGV und der WHO greift zu kurz Der Bericht und Antrag (BuA) der Regierung, Art. 31/2025 bringt die Entscheidung der Regierung, keinen Widerspruch einzulegen, dem Landtag nur zur Kenntnis. Entschieden hat die Regierung allein. Das ist mehr als störend, da im BuA viele Fragen und Feststellungen der Befürworter des Widerspruchs ohne tiefere Analyse einfach auf die Seite geschoben werden.  Mit der „Begründung“, dass, wenn die Regierung oder ihre Beamten es feststellen, dann sei dies auf jeden Fall das einzig Richtige. Auch die umfassenden Informationen, die die Petitionäre am 4.5. an alle Landtagsabgeordneten und die Stellvertreter versandten, werden als blosse Meinungsäusserung bezeichnet und nicht einmal besonders erwähnt.  Diese lockere Art, ein wichtiges Thema derart abzuhandeln, ist mehr als bedenklich, denn man kann mit Ueberzeugung argumentieren, dass die geplanten Anpassungen der IGV  - zu einer schleichenden Souveränitätseinschränkung und Kompetenzübertragung auf supranationale oder internationale Entscheidungsträger führen, - zu unverhältnismässigen Grundrechtseingriffen führen, - ein Defizit an demokratischer Legitimation und parlamentarischer Kontrolle aufweisen, - eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips und/oder der nationalen/regionalen Besonderheiten darstellen, - die Notwendigkeit der Anpassungen nicht darlegen, und diese unverhältnismässig sind. Die Art und Weise der „Argumentation“ der Regierung im BuA hinterlässt das ungute Gefühl des schon einmal erlebten staatlichen Handelns während der langen Coronazeit mit ihren unverhältnismässigen und nicht evidenz-basierten, politisch getriebenen Massnahmen.  Eine Wiederholung kann und muss u.a. durch den Widerspruch vermieden werden.“  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/der-bua-betr-igv-und-der-who-greift-zu-kurz/ 

von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg · 16.05.2025

Widerspruch zu IGV der WHO, Landtag kann Nägel mit Köpfen machen  Aus dem Bericht und Antrag an den Landtag geht hervor, dass die Regierung keinen Widerspruch gegen umstrittene Punkte bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO einlegen wird. Der Bericht der Regierung an den Landtag ist lediglich zur Kenntnisnahme bestimmt. Das bedeutet nur eine Information an den Landtag über die Vorgehensweise der Regierung. Damit wird der Landtag ausser Gefecht gesetzt. Er kann zwar Fragen stellen aber nichts beschliessen.  Die Regierung stützt sich bei ihrer Entscheidung auf die Debatte in der Landtagssitzung vom Mai 2025. Sie sieht sich durch eine Mehrheit der Volksvertreter/innen im Landtag legimitiert, keinen Widerspruch gegen die IGV einzulegen. Das kann man so sehen, denn der Landtag hat im Mai die Petition zu den IGV nicht überwiesen. Die eingereichte Petition hätte dem Landtag die Möglichkeit geboten, der Regierung mitzuteilen, gegen welche Punkte ein Widerspruch oder Vorbehalte an die WHO übermittelt werden sollten.  Damit der Landtag erneut eine Gelegenheit erhält, sich aktiv für einen grossen Teil der Bevölkerung einzusetzen, überlege ich mir, nächste Woche eine Petition einzureichen. Aus der Vaterlandumfrage geht hervor, Stand 16. Mai 13:00 Uhr, dass 65.4% von 1513 abgegeben Stimmen einen Widerspruch verlangen, nur 28.5% stehen auf der Seite der Regierung. Mit einer neuen Petition kann der Landtag seine im Mai gefasste Meinung den neuen Erkenntnissen anpassen. Es ist recht und gut und keine Blamage eine Meinung zu ändern, wenn neue Daten, Fakten und Zahlen dies rechtfertigen oder erfordern.  Mittlerweile kritisieren Volksvertreter den mangelhaften Einbezug des Landtages in diesen IGV-Entscheidungsprozess, so beispielsweise auch die FL-Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher. Eine Petition auf die Juni-Landtagsitzung ermöglicht dem Landtag Nägel mit Köpfen zu machen. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen.  Auch bei einem Widerspruch oder Vorbehalt kann Liechtenstein, in bewährter Zusammenarbeit mit der Schweiz, im Bedarfsfall allenfalls geeignete IGV-Empfehlungen anwenden.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 16. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/widerspruch-zu-igv-der-who-landtag-kann-naegel-mit-koepfen-machen/ 

von Dr. Christian Presoly, Ruggell · 15.05.2025

WHO – Gesundheit zuerst, nicht Macht und Geld!  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte für die Gesundheit aller Menschen da sein. Doch die aktuellen „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ (IGV) zeigen ein anderes Bild: Der Generaldirektor der WHO entscheidet als Einzelperson – und nicht ein unabhängiges Expertengremium – ob eine Pandemie vorliegt und welche Massnahmen getroffen werden. Dies ist eine enorme Machtfülle ohne jede Kontrollinstanz. Selbst eindeutige Falschentscheidungen können nämlich nicht angefochten werden. Eine solche Macht in den Händen eines Einzelnen ist riskant. Pandemien sind keine Bagatellen und sollten nicht im Alleingang entschieden werden.  Noch problematischer: Die WHO ist finanziell stark abhängig. Nur etwa 16 % ihres Budgets kommen von den Mitgliedsstaaten – der Grossteil stammt von zweckgebundenen Spenden, bei denen die Geldgeber vorgeben, wie das Geld verwendet werden darf. Das ermöglicht unlautere Einflussnahme auf die WHO – etwa wenn Unternehmen von Pandemien und den dadurch ermöglichten wesentlich schnelleren Impfstoffzulassungen profitieren.  Warum also nicht unabhängige, mehrköpfige Expertengremien für diese wichtigen Entscheidungen, die nicht so leicht beeinflusst werden können wie eine Einzelperson? Warum nicht Spenden zur völlig freien Verfügung der WHO, um erst recht ihre Unabhängigkeit zu wahren?  Der Einwand, dass die WHO-Entscheidungen unverbindlich seien, greift dabei nicht: Auch wenn der aktuelle IGV-Text diesbezüglich unklar ist, zeigen frühere Entwürfe klar, dass eine Umsetzungsverpflichtung der WHO-Vorgaben gewollt ist. Kein Zweifel, dass dies auch so erreicht wird: Schon bisher wurden die WHO-Vorgaben selbst ohne Verpflichtung brav befolgt.  Die jetzigen Änderungen der IGV erweitern die Macht des WHO-Generaldirektors noch weiter. Liechtenstein hat bis 19. Juli 2025 Zeit, dagegen Widerspruch zu erheben. Diese Chance sollten wir nutzen – damit die WHO wieder das wird, was sie sein soll: Eine Organisation, bei der die Gesundheit der Menschen an erster Stelle steht – nicht Macht oder Geld.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 15. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/who-gesundheit-zuerst-nicht-macht-und-geld/ 

von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg · 14.05.2025

Die IGV sind gemäss der WHO rechtsverbindlich Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), das sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO, wurden verändert. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert: Für die WHO bestehen mehr Möglichkeiten der Einflussnahme.  Es werden Vorgaben hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle bei Ereignissen mit internationaler Tragweite gemacht, deren Umsetzung in Liechtenstein teils fraglich ist. Muss der IGV-Vertragsstaat Liechtenstein alles umsetzen? Es stellt sich die Frage, ob die IGV-Veränderungen für Liechtenstein rechtsverbindlich sind. Das Vaterland schrieb unter dem Titel: «Was bedeuten die IGV-Anpassungen für Liechtenstein?»: «Die angepassten IGV sind nicht rechtsverbindlich» [1] Die WHO publizierte: «Die IGV sind ein völkerrechtliches Instrument, das für 196 Länder, darunter die 194 WHO-Mitgliedstaaten, rechtsverbindlich ist.»[2] Auch das bekannte Robert Koch Institut schreibt, dass die IGV für alle Vertragsstaaten rechtsverbindlich sind. Wenn die Regierung bis zum 19. Juli 2025 keine Vorbehalte und Widersprüche einlegt, ist möglich, dass die neuen WHO-Ermächtigungen vollumfänglich auch für Liechtenstein rechtsverbindlich werden. Es müssten dann auch die nachteiligen Massnahmen umgesetzt werden. Mit einem Widerspruch könnten immer noch die für uns passenden Vorgaben der IGV angewendet werden. Mit Widerspruch bleibt die Souveränität erhalten.  [1] https://www.vaterland.li/liechtenstein/politik/was-bedeuten-die-igv-anpassungen-fuer-liechtenstein-art-596674 [2] https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. Mai 2025)https://www.lie-zeit.li/2025/05/die-igv-sind-gemaess-der-who-rechtsverbindlich/ 

von MiM-Partei – Daniel Lathan, Pressesprecher und Mitglied des Vorstands MiM-Partei · 13.05.2025

IGV-Debatte: „Nach vorne schauen“ reicht nicht  Die Debatte im Landtag vom 7. Mai 2025 zum Postulat der DpL über einen möglichen Widerspruch gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO hat erneut gezeigt, wie tief die Gräben in der politischen Bewertung der Pandemie und ihrer Folgen verlaufen.  Besonders irritierend war die Aussage der VU-Abgeordneten Tanja Cissé, die in Richtung der Antragsteller erklärte: „Bitte schliessen Sie Frieden mit diesem Thema. Es ist 5 Jahre her. Tun Sie sich und allen anderen einen Gefallen und schauen Sie nach vorne. Ansonsten verpassen Sie das Leben“ (Cissé Tanja: Sitzung Landtag des Fürstentums Liechtenstein vom 07.05.2025, Traktandum 13. In: https://vimeopro.com/landtag/mai2025/video/1082470327, zugegriffen am 10.05.2025, hier ab Minute 19:38.)  Diese Aussage fiel nicht im Rahmen einer Vergangenheitsdebatte, sondern während der Beratung über ein völkerrechtlich bindendes Regelwerk, das bis zum 19. Juli 2025 angenommen oder angepasst werden kann. Eine solche Haltung wirkt nicht nur abwehrend, sondern auch demokratiepolitisch fragwürdig. Denn: Aufarbeitung ist keine Rückschau aus Trotz, sondern notwendiger Teil eines verantwortungsvollen Rechtsstaats – besonders, wenn Grundrechte und nationale Zuständigkeiten berührt werden.  Die Positionen der DpL-Abgeordneten Achim Vogt und Erich Hasler, die auf neue WHO-Kompetenzen, mögliche Überregulierungen und Risiken für die nationale Souveränität hinwiesen, verdienen eine sachliche Auseinandersetzung – keine Abwertung. Auch Johannes Kaiser (FBP) betonte, dass ohne Mitwirkung der Schweiz ein Alleingang Liechtensteins unrealistisch sei – ein Punkt, der zwar pragmatisch gedacht ist, aber den legitimen Wunsch nach politischer Selbstverortung nicht ersetzen kann.  Die MiM-Partei hatte bereits am 12. März 2025 eine eigene Anfrage an die Regierung gestellt – mit konkreten Fragen zu den IGV, zur Petition vom 1. August 2024 und zur Rolle Liechtensteins als souveräner Staat. Die Antwort kam verspätet, bestätigte aber: Ein Widerspruch ist möglich – und wird derzeit intern geprüft.  Doch genau hier liegt das Problem: Die Prüfung erfolgt ausschliesslich durch Regierungsstellen, ohne externe Fachmeinungen oder öffentliche Konsultation. Damit wird ein zentraler demokratischer Prozess weitgehend in die Verwaltung verlagert – obwohl die Auswirkungen potenziell tiefgreifend sind.  Die MiM-Partei fordert daher: 
    - eine öffentliche Debatte vor Ablauf der Frist,     - die Einbindung unabhängiger, auch kritischer Stimmen,     - sowie eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage: Was bedeutet souveränes Handeln in Zeiten globaler Gesundheitsverträge?  Denn „nach vorne schauen“ darf nicht bedeuten, die Augen vor politischen Verantwortlichkeiten zu verschliessen.  Demokratie braucht Erinnerung, Mitsprache – und Mut zur Debatte.  - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 13. Mai 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/05/igv-debatte-nach-vorne-schauen-reicht-nicht/ https://www.mim-partei.li/