Leserbriefe

von Herbert Elkuch, Platte 44, Schellenberg · 17.03.2025

IGV-WHO, die Zeit wird knapp
Liechtenstein ist kein Mitglied der WHO, aber Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Die IGV sind für Vertragsstaaten völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Die Covid-19 Pandemie hat die WHO veranlasst, die bestehenden Vorgaben zu verschärfen.
Die vorgenommenen Änderungen sind vielerorts umstritten, weil wichtige Kompetenzen an eine nichtgewählte internationale Organisation abgetreten werden. Die Schweiz hat mit einer Vernehmlassung die Meinung der Einwohner abgeholt, da die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung alle treffen können. Mittlerweile sind viele Stellungnahmen öffentlich.
Die Interpharma (Verband der pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Johnson & Johnson, Novartis, Roche und zwanzig weitere) lehnt die umfassende Implementierung der vorgelegten Anpassungen der IGV ab und fordert: Eine klare Definition zentraler Begriffe wie «pandemische Notlage» und «relevante Gesundheitsprodukte» und den Erhalt der Souveränität der Schweiz bei der Bekämpfung zukünftiger Pandemien.
Auch die GastroSuisse mit rund 20’000 Mitgliedern lehnt die Übernahme der IGV-Anpassungen ab und stellt fest: «Eine Übernahme der IGV-Anpassungen wird in der Praxis dazu führen, dass die Schweizer Behörden zunehmend darauf verzichten werden, eingeständig, souverän und den lokalen Begebenheiten entsprechend auf gesundheitliche Notlagen zu reagieren.»
Unsere Regierung hüllt sich in Schweigen und lässt die besorgte Bevölkerung im Regen stehen. Wie die Schweiz kann Liechtenstein bis zum 19. Juli die Änderungen ablehnen. Noch besteht für die alte Regierung die Möglichkeit, dem Beispiel der Schweiz folgend mit einer Vernehmlassung die Meinungen der Verbände, der Parteien und der Bevölkerung abzuholen. Die neue Regierung kann dann die Stellungnahmen auswerten und entsprechend handeln.
Frage an die Regierung, kann demnächst mit einer Vernehmlassung gerechnet werden?-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/igv-who-die-zeit-wird-knapp/ 

von Urs Kindle, Triesen · 17.03.2025

„Verschwörungstheorie“ – oder Verschwörungstatsache?
Erstens: Unser Land muss sich unbedingt wehren gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen wurden. Schützen wir unsere Eigenständigkeit – unsere Freiheit ist in grosser Gefahr.
Zweitens: Die Geschichte lehrt: Die Bevölkerung tut gut daran, das, was von Seiten der Mächtigen kommt, jeweils kritisch zu hinterfragen. Denn nicht alles, was sinnvoll tönt, ist es auch. So manche sogenannte Sicherheitsmassnahme entpuppt(e) sich letztlich als Raub der Freiheit.
Man erinnere sich: Denjenigen Bürgern, welche damals behauptet hatten, das Coronavirus stamme aus einem Labor, war der Stempel „Verschwörungstheoretiker“ aufgedrückt worden. Erweist sich aber jetzt nicht einmal mehr eine sogenannte „Verschwörungstheorie“ als „Verschwörungstatsache“? Denn: Die „Neue Zürcher Zeitung“ titelte kürzlich: „Der deutschen Regierung liegen plausible Indizien vor, dass das Coronavirus aus dem Labor in Wuhan kommt“ (nzz.ch, J. Boie, 12. März 2025). Man staune. Auch auf tagesschau.de hiess es gleichentags: „Laut Medienberichten ging der Auslandsgeheimdienst BND in der Pandemie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das Coronavirus seinen Ursprung in einem Labor in China hatte. Doch das Kanzleramt soll die Einschätzung zurückgehalten haben. “ Potzblitz! Nun, wer glaubt mittlerweile noch das Narrativ, das Coronavirus stamme von einer Fledermaus von einem Markt in Wuhan…? Wie leichtgläubig sind wir?
Und: Wie sinnvoll waren die Corona-(PCR-)Tests? Wie sinnvoll die „Impfungen“? Wie sinnvoll die Massnahmen? Alles Wahrheit oder alles Lügerei? Handelte es sich um gerechtfertigte Massnahmen – oder aber um Mittel zur Kontrolle der Bevölkerung? Kritische Fragen sind ein Muss – gerade auch aktuell. Zum Schutz unserer Freiheit. Kurt Gstöhl stellt in seinem Leserbrief vom 16. März treffend fest: „Es geht nicht um Anschuldigungen, sondern bei einer nächsten Pandemie nicht wieder die gleichen Fehler zu machen.“-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 17. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/verschwoerungstheorie-oder-verschwoerungstatsache/ 

von Liberales Forum · 14.03.2025

Impfzwang und Lockdown-Diktat mit dem IGV? 
In der Schweiz werden derzeit die neuen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO in einer Vernehmlassungsphase diskutiert. Bei uns grosses Schweigen im Walde? Fakt ist: Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind mit der Souveränität unseres Landes und den demokratischen Grundrechten der Bürger nicht vereinbar. Darüber hinaus stärkt dieses globale Regelwerk eine zentralistische undemokratische Organisation, die während der Corona-Zeit ihre Verbundenheit zu wirtschaftlichen- und dubiosen privaten Interessen unter Beweis gestellt hat.
Unser Land hat während der COVID-19-Krise gezeigt, dass es auch eigenverantwortlich zu handeln imstande ist. Auch wenn sich unsere Politiker treiben liessen von einer fatalen kollektiven Angstschürerei, die sich im Nachhinein als schadhaft erwies ist doch im Ansatz erkennbar, dass einige Verantwortliche ihre Lehren aus den Fehlern, die man gemacht hat gezogen haben.  Nationale Massnahmen, nicht internationale Vorgaben, sind der Schlüssel zur Bewältigung einer Krise. Die neuen IGV basieren auf dem Irrtum, dass globale Diskrepanzen in der Gesundheitsarchitektur diese Anpassungen notwendig machen. Die Geschehnisse in der COVID-19-Krise haben uns gezeigt: Es waren überzogene Massnahmen, welche hohen Schaden angerichtet haben, nicht das Virus selbst. Die wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Folgen der Pandemiepolitik sind ein klarer Beweis dafür.
Noch desaströser ist die Verbindung der IGV zum WHO-Pandemievertrag. Dieser Vertrag ist nichts weiter als ein Geschäftsmodell für Pharmaunternehmen, das ohne die IGV nicht aktiviert werden könnte. Mit der Annahme der IGV schaffen wir die Grundlage für milliardenschwere Zwangsverpflichtungen zur Abnahme von fragwürdigen medizinischen Produkten, während demokratische Kontrolle ausgehebelt wird. Auch die Kosten dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Es ist fragwürdig Organisationen mitzufinanzieren, die in erster Linie Grosskonzern-Interessen dienen. Auch wenn wir nicht Mitglied der WHO sind, gibt die geplanten Regelungen dem WHO-Generaldirektor das Recht, auch bei uns Pandemien auszurufen und Massnahmen zu diktieren – ohne parlamentarische Kontrolle.
Das ist inakzeptabel. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Im Vordergrund für unser Land muss die Freiheit, Eigenständigkeit und die demokratische Mitbestimmung stehen. Der IGV entpuppt sich als Instrument einer globalistischen Agenda, die Kontrolle und Angst über die nationale Souveränität der Bürger stellt.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/impfzwang-und-lockdown-diktat-mit-dem-igv/ https://www.liberalesforum.org/ 

von Jochen Hadermann, Triesen · 14.03.2025

Es eilt …..
Liechtenstein sollte unbedingt sofort Widerspruch gegen die von der WHO in fragwürdiger Art beschlossenen neuen IGV (Internationale Gesundheitsvorschriften) einlegen.
Das zeigt exemplarisch auch ein Leserbrief vom 11.März in der NZZ. Der ehemalige Leitende Staatsanwalt des Kantons Zürich, Jürg Vollenweider, meint, dass das BAG die Bedenken gegen die IGV herunterspiele und als rein technische Anpassungen von geringer Bedeutung bezeichne. Aber Machtzuwachs der WHO insbesondere des Generaldirektors, realpolitisch bindende Empfehlungen bei sogenannten Notlagen von internationaler Tragweite, definiert allein durch den Generaldirektor, Eingriff in die Meinungsfreiheit und absehbare erhöhte Kosten führen dazu, dass Vollenweider dagegen deutlich sagt: „Es wäre verantwortungslos vom Recht auf Ablehnung (opting-out) keinen Gebrauch zu machen, solange bedeutsame Fragen betreffend Freiheitsrechte, Finanzierung und Unabhängigkeit von der WHO ungeklärt sind.“
Das gilt auch für Liechtenstein als Vertragsstaat der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/es-eilt/ 

von Leserbrief/Forumsbeitrag der Initiative A · 12.03.2025

IGV: Unterschiedliche Fristen beachten!  
Zum Thema: Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV): Risiken unterschiedlicher Fristen zur Ablehnung der Revision
Die Revision der IGV, zu nachtschlafender Stunde von der WHO-Generalversammlung am 1. Juni 2024 beschlossen, hat weitreichende Folgen für die nationale Souveränität Liechtensteins. Wichtig zu wissen ist, dass die beschlossenen Änderungen der IGV drastische Konsequenzen für Liechtenstein hätten und zudem unabhängig von einer Mitgliedschaft in der WHO oder einer Pandemievereinbarung mit der Schweiz für Liechtenstein automatisch rechtlich bindend sein werden, wenn dagegen nicht fristgerecht Widerspruch erhoben wird.
Die neuen Bestimmungen der IGV sehen nämlich eine erhebliche Stärkung der Entscheidungsbefugnisse des WHO-Generaldirektors Tedros Ghebreyesus vor. Insbesondere soll er allein entscheiden dürfen, ob eine Pandemie vorliegt sowie die damit verbundenen Massnahmen wie Impfpflicht, Quarantäne und Zugangsbeschränkungen.
Die Ablehnung der IGV-Revision kann nur innerhalb der festgelegten Frist von 10 Monaten erfolgen, die prinzipiell erst ab Notifizierung der Mitgliedstaaten zu laufen beginnt. Gemäss den Aussagen des Gesundheitsministers Manuel Frick in der Kleinen Anfrage vom Oktober 2024 erfolgte die offizielle Notifikation der Änderungen erst am 19. September 2024, sodass 10 Monate ab dann gerechnet, den 19. Juli 2025 ergeben würden.
Bei korrekter Einhaltung der in den IGV vorgesehenen Fristen hätte die WHO über die beschlossenen Änderungen der IGV aber gar nicht abstimmen dürfen, denn die Änderungen hätten den Mitgliedstaaten zumindest 4 Monate vorher bekanntgegeben werden müssen. Es gab aber sehr wohl noch einen neuen Änderungsvorschlag vom 17. April 2024, wie auch nachfolgend noch weitere Änderungen vorgenommen wurden. Die Abstimmung über die IGV Änderungen erfolgte daher völlig vorschriftswidrig.
Nachdem die WHO aber schon diese explizit in den IGV festgelegte Frist von 4 Monaten nicht eingehalten hat, wird aus juristischer Vorsicht dringend geraten, auch jetzt nur auf die 10 Monatsfrist ohne zusätzliche Zeitspanne der Notifizierung abzustellen. Nach dieser Berechnung endet die Frist am 31. März 2025.
Sollte sich Liechtenstein auf die längere Frist bis Juli 2025 verlassen, besteht das Risiko, dass die WHO einmal mehr die Fristen nach Belieben auslegt und sich auf den Fristenlauf bis Ende März 2025 beruft. Dann wäre unklar, ob eine später von Liechtenstein eingebrachter Widerspruch völkerrechtlich Bestand haben würde.
Liechtenstein sollte daher durch Beschluss des scheidenden oder neuen Landtags in der nächsten Landtagssitzung handeln und jedenfalls den Widerspruch bei der WHO vor dem 31. März 2025 einlegen.-(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 12. März 2025)
https://www.lie-zeit.li/2025/03/igv-unterschiedliche-fristen-beachten/ https://initiative-a.li/