WHO-Vertrag: Regierung prüft – aber ohne öffentliche Beteiligung Am 12. März 2025 richtete die MiM-Partei eine formelle Anfrage an die Regierung zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es ging um nicht weniger als die Frage, ob Liechtenstein seine staatliche Souveränität und rechtsstaatlichen Prinzipien auch künftig gegen internationale Regelwerke angemessen verteidigt. Nun liegt die Antwort vor: Die Regierung bestätigt, dass bis zum 19. Juli 2025 ein Widerspruch möglich ist – und dass eine interne Analyse rechtzeitig abgeschlossen werde. Diese Analyse soll als Teil eines Berichts und Antrags veröffentlicht werden, der vier Wochen vor der Behandlung im Landtag zugänglich ist. So weit, so gut. Doch wir stellen fest: Die Analyse der IGV erfolgt ausschließlich durch interne Experten der Regierung, im Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der WHO – aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Konsultation unabhängiger Expertinnen und Experten oder eine öffentliche Anhörung ist nicht vorgesehen. Das halten wir für problematisch – zumal es um völkerrechtlich bindende Regelungen geht, die im Krisenfall unmittelbare Auswirkungen auf Grundrechte, nationale Entscheidungsfreiheit und das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung haben könnten. Die MiM-Partei fordert daher: - eine offene Debatte, bevor der Landtag über den Bericht berät, - die Veröffentlichung der konkreten Prüfkriterien, - und die Einbindung unabhängiger, auch kritischer Stimmen in die Bewertung. Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit starkem Souverän und direktdemokratischen Instrumenten. Diese Besonderheit darf nicht übergangen werden – und verdient gerade bei internationalen Gesundheitsverträgen einen klaren, eigenständigen Standpunkt. Die Bevölkerung hat das Recht zu wissen, auf welcher Grundlage politische Entscheidungen in ihrem Namen getroffen werden. Wir stellen fest, dass die öffentliche Diskussion über die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bisher begrenzt ist. Als MiM-Partei sehen wir es als unsere Aufgabe, wichtige Themen transparent zu machen und die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Wir laden daher alle Medien ein, sich aktiv an der Berichterstattung zu beteiligen und so eine breite öffentliche Debatte zu ermöglichen. - (Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 15. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/who-vertrag-regierung-prueft-aber-ohne-oeffentliche-beteiligung/ https://www.mim-partei.li/
Haben wir echte Volks-Vertreter? In der vergangenen Woche tagte der neu gewählte Landtag. Es stellt sich die wichtige prinzipielle Frage: Welchen Kurs werden unsere sogenannten Volksvertreter künftig gehen? Werden sie unser Land bzw. Liechtensteins Bevölkerung an die erste Stelle setzen und deren Rechte verteidigen? Oder aber werden sie sich blind globalistischen Forderungen unterwerfen? Insbesondere ist meines Erachtens zu warnen vor den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Man beachte Christine Anderson: Sie ist Mitglied des EU-Parlaments – eine starke Frau, die den Mut hat, ihre (oftmals unbequeme) Meinung zu äussern. So warnt sie in einer Rede vor dem EU-Parlament, Ziel gewisser mächtiger Kreise sei es, Zitat, „letztlich eine Eine-Welt-Regierung zu errichten“! Es sei geplant, „unsere freiheitliche, offene, demokratische, gleiche [=gleiche Rechte gewährende] Gesellschaft, die aus freien Individuen besteht, in eine Art Kollektivismus umzuwandeln, wo das Individuum bloss zu einem formbaren Teil wird (…)“. Anderson bedauert, dass Europas Völker dazu bewegt werden, Zitat, „ihren (jeweiligen) Nationalstaat aufzugeben und die nationale Souveränität an eine Eine-Welt-Regierung abzutreten“! Alles Unsinn? Denken ist erlaubt. Die VU verwendete im Wahlprogramm das „Miteinander“ als Leitmotiv. Man darf sich fragen: Wie weit wird dieses propagierte „Miteinander“ gehen? Klar, ein „Metanand“ tönt nett, doch bleibt zu hoffen, dass es nicht mehr und mehr ins kollektivistisch-globalistisch Zwangshafte übergeht – vor dem etwa die oben genannte Parlamentarierin Anderson warnt… Die FBP nennt sich auf ihrer Website „Liechtensteins traditionsreichste und breit verankerte Volkspartei“. Der von ihr verwendete Wahlslogan lautete: „Für Euch. Fürs Land.“ In den kommenden vier Jahren wird sich zeigen, ob sie als „traditionsreichste“ Volkspartei wirklich bereit ist, konservative Werte und Wege zu verteidigen. Und ob sie wirklich „Fürs Land“ einstehen wird – wie sie verspricht. Wir werden dies genau verfolgen. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 14. April 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/04/haben-wir-echte-volks-vertreter/
Leserbriefe den Zeitraum vom 08.05.2023 - 31.03.2025 umfassend Diverse Leserbriefe bzw. Publikationen in einer PDF-Datei zusammengefasst zum Thema "Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften - IGV" erschienen in der lie:zeit online. -Quelle: lie:zeit online https://www.lie-zeit.li/
Fremdbestimmung durch Int. Gesundheitsvorschriften IGV Liechtenstein ist Vertragsstaat der IGV. Die IGV sind völkerrechtlich bindende Vorschriften der WHO bei einer Pandemie und übertragbaren Krankheiten. Diese Vorschriften sind geändert worden. Bis zum 19. Juli kann die Regierung Widerspruch einlegen. Ohne Widerspruch müssen die Verschärfungen umgesetzt werden. In der Schweiz konnten Institutionen und Private ihre Meinung beim Bundesamt für Gesundheit einbringen. Die Stellungnahmen sind auf 629 Seiten veröffentlicht. Viele namhafte Institutionen sind gegen eine Übernahme. Zum Beispiel der Kanton Bern: «Der Regierungsrat fordert den Bundesrat daher auf, die Anpassungen der IGV abzulehnen». Der Regierungsrat vom Kanton Zürich lehnt den Passus zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab. Der Aargauer Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund einen Vorbehalt zur Anpassung der Risikokommunikation in Anlage 1 der IGV anmelden muss. Der Gemeinderat Walterswil meldet dem Bundesamt: «Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind nicht nur unnötig, sie sind gefährlich für die Schweiz und ihre Bürger. Wir brauchen keine WHO-Diktate, sondern nationale Entscheidungen, die von demokratisch gewählten Vertretern getroffen werden. Wir bitten Sie mit Nachdruck, die IGV abzulehnen und sich für die Interessen der Schweiz und ihrer Bürger einzusetzen». Nicht einer Gesundheitsbürokratie unterwerfen Auch bei uns sehen viele die veränderten IGV kritisch. Der neue Landtag sollte die neuen IGV-Vorschriften unter die Lupe nehmen. Reicht jemand eine Petition ein, kann der Landtag in der Mai-Landtagsitzung die neuen IGV-Vorschriften behandeln. Gemäss Geschäftsordnung für den Landtag Art. 50 kann der Landtag, bei der Behandlung von Petitionen, geeignete Massnahmen beschliessen. Mit einem Widerspruch kann Liechtenstein selbstbestimmend die im Bedarfsfall geeigneten IGV-Empfehlungen anwenden. Liechtenstein sollte sich nicht einer internationalen Gesundheitsbürokratie unterwerfen, die demokratische Entscheidungsprozesse behindert und die Grundrechte der Bürger schwächt. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 31. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/fremdbestimmung-durch-int-gesundheitsvorschriften-igv/
Geänderte IGV – Für Liechtenstein inakzeptabel! Die neuesten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) stellen eine gefährliche Aushöhlung der Souveränität der Staaten dar und sind für Liechtenstein absolut inakzeptabel. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass der WHO-Generaldirektor künftig einseitig und ohne Kontrolle durch die Mitgliedstaaten einen Pandemie-Notfall ausrufen kann. Ein potenzielles Risiko genügt, um eine solche Krise zu deklarieren – eine gravierende Machtverschiebung, die nicht hinnehmbar ist. (IGV Art. 12 1.) Eine weitere kontroverse Entwicklung ist die neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die jetzt auch ungetestete Zell- und Gentherapien umfasst. (IGV Art. 1) Diese Therapien, die bislang keine langzeitliche Sicherheit bewiesen haben, könnten zukünftig als Lösungen für Gesundheitsnotstände angesehen werden, ohne ausreichende Prüfung. Die Verpflichtung, eine nationale IGV-Behörde aufzubauen, (IGV Art. 4) stellt eine unzumutbare Belastung für Liechtenstein dar, während die Einführung von WHO-Pandemieabkommen, die noch nicht einmal verabschiedet sind, einen weiteren Eingriff in die nationale Hoheit bedeutet. Zudem sollen wir den Aufbau eines medizinischen Komplexes in Entwicklungsländern mitfinanzieren – eine Maßnahme, die nicht nur finanziell, sondern auch politisch fragwürdig ist. (IGV Art. 44) Die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Bekämpfung von „Fehlinformationen“ ist inakzeptabel und verstößt gegen den Artikel 40 der Verfassung Liechtensteins (IGV Anlage 1 in Teil A). Ebenso gefährlich ist die umfassende Überwachung der Bürger sowie die Einführung zusätzlicher Gesundheitsdokumente für Reisen, die unsere Reisefreiheit massiv einschränken. (IGV Art. 35) Auch die Androhung von Isolation und Quarantäne für gesunde Reisende (IGV Art. 18) sowie der Zwang für private Unternehmen, WHO-Maßnahmen umzusetzen, überschreiten eindeutig die Grenzen des Zumutbaren. Die Änderungen der IGV gefährden nicht nur unsere persönlichen Freiheiten, sondern auch die staatliche Souveränität. Diese neuen Regelungen treten am 19. September 2025 in Kraft – es ist höchste Zeit, dass die liechtensteinische Regierung Widerspruch einlegt. -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 28. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/geaenderte-igv-fuer-liechtenstein-inakzeptabel/ https://www.dpl.li/personen-landtag/oliver-indra/
«Abänderungen IGV-Vertrag und Pandemie» Die WHO entscheidet, wann eine Pandemie ausgerufen und beendet wird. Am 4. Mai 2009 hatte die WHO die Pandemie-Definition unter Margaret Chan Fung Fu-chun, Generaldirektorin der WHO, abgeändert. Am 11. Juni 2009 erklärte die WHO die Schweinegrippe zur Pandemie, die nie stattgefunden hat und die Staaten Milliarden gekostet hat. 16 Millionen Impfdosen wurden in deutschen Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Es war ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie. Bisher war eine hohe Sterblichkeitsrate Voraussetzung für eine Pandemie. Nun streicht die WHO den Passus «eine sehr grosse Zahl von Toten und Kranken» aus dem Kriterienkatalog. (Spiegel 18.07.2009 / NZZ 31.01.2010 / Arznei-Telegramm Juni 2010 / Deutschlandfunk 21.03.2010 / WDR 11.06.2014). Laut Definition der Bundesärztekammer Deutschland müssten wir durch eine Pandemie mit einem realistischen Szenario von einer zehnfach höheren Anzahl von Krankenhauseinweisungen und Todesfällen rechnen. Die Kapazitäten der Krankenhäuser und die Versorgung der Erkrankten würden dadurch schnell ausgeschöpft sein. Dass dieses Horrorszenario nie zutraf, ist durch die «Corona-Pandemie» inzwischen offensichtlich geworden. An der 77. Weltgesundheitsversammlung, welche vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf stattgefunden hat, wurden umfassende Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. Die WHO will unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe in ausserordentlichen Situationen noch schneller eine Pandemie ausrufen können. Zukünftig soll schon der blosse Verdacht dazu ausreichen. Ebenfalls wird von der WHO festgelegt, welche «guten» oder «schlechten» Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Die WHO wird dadurch zu einer Zensurbehörde von abweichenden Meinungen. All diese Massnahmen hätten gravierende Folgen für die Bevölkerung. Wohlgemerkt: Bei den geänderten IGV geht es nicht um Vorschläge, sondern um Vorschriften. Die einzelnen Mitgliedstaaten würden sich dadurch verpflichten, den «Empfehlungen der WHO» Folge zu leisten. Liechtenstein ist zwar kein Mitglied der WHO, hat aber bereits 2012 die IGV (2005) der WHO mitunterzeichnet. Die von der WHO beschlossenen Änderungen der IGV sollen am 19. September 2025 völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten. Für alle 194 Mitgliedstaaten, die bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch einlegen, treten die abgeänderten IGV automatisch am 19. September 2025 in Kraft. Auch für die Schweiz und Liechtenstein. Basierend auf dem Zollvertrag vom 29. März 1923 ist das Fürstentum Liechtenstein bereits in das Meldesystem der Schweiz integriert. Um die abgeänderten IGV zu verhindern und die Änderungen abzulehnen, muss die FL-Regierung bis spätestens 19. Juli 2025 gemäss Art. 59 IGV im Namen der Bürgerinnen und Bürger Widerspruch einlegen. Die Zeit wird knapp! -(Quelle: lie:zeit online, Erstpublikaton 27. März 2025) https://www.lie-zeit.li/2025/03/abaenderungen-igv-vertrag-und-pandemie/